Bauschuttbehälter

 

Der Bauschuttbehälter befindet sich an der Freizeithalle. Den Schlüssel hierfür erhalten Sie bei Ortsvorsteher Manfred Schmidt.

 

Nachfolgende Materialien in Kleinmengen bis zu 100 Litern können dort kostenlos entsorgt werden (s.u.). Da es wiederholt zu Fehlwürfen (keine Materialien aus der Liste) gekommen ist und dies der Stadt Biedenkopf erhebliche Mehrkosten verursacht, achten Sie bitte darauf, dass Sie nur Materialien aus dieser Liste entsorgen.

 

Im Voraus besten Dank!

Bauschutt

Als Bauschutt bezeichnet man feste Baustoffe, die mineralische Bestandteile (d.h. Steine, Zement o.ä.) enthalten und bei Bauwerksabbrüchen anfallen. Bauschutt gilt als unbelastet, wenn seine Herkunft bekannt ist und Verunreinigungen weder vom Augenschein noch vom Geruch wahrnehmbar sind. Unbelasteter Bauschutt kann vollständig wiederverwertet werden, wenn er von den anderen Stoffen bei einem Abbruch sorgfältig getrennt wurde.

Was zählt zum Bauschutt?

  • Backsteine, Mauerwerksabbruch
  • Beton (schwach bewehrt)
  • Betonsteine, Gasbeton, Bims
  • Dachziegel, Ziegelsteine
  • Fliesen und Kacheln
  • Hohlblocksteine
  • Kalksandsteine
  • Mörtel, Putz
  • Natursteine, Sandsteine
  • Pflastersteine
  • Randsteine, Rasengittersteine
  • Steinzeug und Sanitärkeramik (Waschbecken, Toiletten)
  • Asphalt, Straßenaufbruch (unbelastet) und Wege-unterbau

 

Zum Bauschutt zählt nicht:

  • ausgehärteter Montageschaum
  • Balken (gestrichen, behandelt)
  • Bitumenpapier
  • Bretter (gestrichen, behandelt)
  • Dachlatten (behandelt)
  • Dachpappen
  • Farben (ausgehärtet)
  • Fensterrahmen (behandelt), Fensterglas
  • Fußbodenbeläge, Kunststoffbeläge, Teppichböden
  • Gips- Gipskartonplatten (Rigips®)
  • Glasbausteine
  • Lacke (ausgehärtet)
  • Türen (gestrichen, behandelt)