Entgelte für die Nutzung von Bürgerhaus und Freizeithalle

Die folgenden Angaben gelten ab dem 1. Januar 2024. Weiterhin gilt: Wer seinen Wohnsitz nicht im Gebiet der Stadt Biedenkopf hat, muss höhere Preise zahlen (siehe Spalte außerhalb).

 

Bürgerhaus

Nutzung Preise in € außerhalb
Private Nutzung 98 196
Private Nutzung bis 5 Stunden 50 100
Sonstige Nutzung * 106 212
Sonstige Nutzung bis 5 Stunden * 56 112
Gewerbliche, kommerzielle Nutzung ** 168 336
Gewerbliche, kommerzielle Nutzung bis 5 Stunden ** 85 170
Nutzungen bei Trauerfällen 49 98

Für den kleinen Saal wird jeweils die Hälfte berechnet.

Freizeithalle

Nutzung Preise in € außerhalb
Private Nutzung 56 112
Private Nutzung bis 5 Stunden 29 58
Sonstige Nutzung * 70 140
Sonstige Nutzung bis 5 Stunden * 40 80
Gewerbliche, kommerzielle Nutzung ** 93 186
Gewerbliche, kommerzielle Nutzung bis 5 Stunden ** 50 100
Nutzungen bei Trauerfällen 35 70

Kaution

Bei der Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 250 € zu hinterlegen. Diese Kaution dient als Sicherheit und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet. Weitere Einzelheiten zur Kaution und deren Rückzahlung sind im Mietvertrag geregelt.

Die Kaution beträgt 450 €, wenn sich der Wohnsitz nicht im Gebiet der Stadt Biedenkopf befindet.

Wichtige Hinweise

* Zum Beispiel interne Feiern von Vereinen, sofern kein Eintritt erhoben wird und kein Getränke-/ Essensverkauf stattfindet. Das kann aber auch eine mehrwertsteuerpflichtige Veranstaltung sein, etwa interne Versammlungen von Firmen. 

 

** Beispielsweise bei Theateraufführungen, Tanzveranstaltungen, Konzerten oder Märkten, immer dann, wenn Eintrittsgebühren anfallen und/oder ein Verkauf von Getränken oder Speisen stattfindet.

 

Die Stromkosten werden zusätzlich nach Verbrauch berechnet und betragen 0,50 €/kWh. 

Download
Mietvertrag für Bürgerhaus
Mietvertrag BGH2024.doc
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Mietvertrag für Freizeithalle
Mietvertrag FZH 2024.doc
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Hausordnung für Bürgerhaus und Freizeithalle
Hausordnung_BGH_FZH.pdf
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