Liebe Waldbesitzer,
nach einer Mitteilung des Ministeriums an Hessen Forst vom 25.11.2021 wird die bisherige Schadholzförderung in Höhe von 4,80 € /Fm zum 01.12.2021 aufgehoben. Seit dem 01.6.2021 muss
das Schadholz für die Förderung vorangemeldet werden (beiliegender Antrag Räumung). Ab Antragseingang im Forstamt muss das Holz dann innerhalb 4 Monaten aufgearbeitet
sein. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, diese 4 Monatsfrist um 2 Monate zu verlängern, falls die Holzerntemaßnahmen noch nicht komplett abgeschlossen werden konnten. Anträge welche
noch berücksichtigt werden können müssen *bis zum 30.11.2021 beim Forstamt* eingegangen sein.
Im Bereich Endenberg / Ennerbach oberhalb der Bahnlinie ist die Schadholzaufarbeitung abgeschlossen. Für den 2. Bereich Goßberg / Seite hat sich herausgestellt, dass die bisherige Technik
aufgrund der steilen Flächen nicht geeignet ist. Für diese Flächen müssen Maschinen mit einer Traktionswinde eingesetzt werden. Da die Beschaffung dieser Maschinentechnik einen
gewissen Vorlauf benötigt, und um möglichst Holzernteschäden in den kommenden nassen Monaten zu vermeiden haben wir vereinbart, diese Arbeiten ab März 2022 fortzusetzen.
Welche Eigentümer von dieser Aufarbeitung betroffen sind, kann ich in der Kürze der Zeit nicht komplett feststellen. Daher möchte ich bitten, um nicht auf die Förderung verzichten zu
müssen, den Antrag "Räumung 01.06.2021" beim Forstamt Biedenkopf bis zum 30.11. 2021 ausgefüllt in Papierformat oder am besten online abzugeben. In dem 22 seitigen Antrag, müssen
lediglich die Seiten 1 & 6-7 und 8-10 ausgefüllt werden. Das betrifft auch diejenigen, welche diesen Antrag bereits gestellt und abgegeben haben, damit hier die viermonatige
Frist eingehalten werden kann.
Wir bedauern diese kurzfristige Entscheidung des Ministeriums, und werden alles dran setzen, um die Erntemaßnahmen bis zum 30.03.2022 abzuschließen. Wieweit jeder Förderantrag
berücksichtigt werden kann, können wir leider nicht beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Dietrich Revierleiter
Volker Achenbach Vorsitzender FBV Breidenstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Einkommensteuererklärung sind außerordentliche Erträge aus Kalamitätsnutzung besonders nach den Vorschriften des § 34b EstG zu behandeln. Durch die bis Ende September 2021 verordnete
Einschlagsbeschränkung für Fichte auf 85 Prozent des Hiebssatzes ändern sich die steuerrechtlich relevanten Vorschriften zusätzlich. In dem beigefügten Brief der Oberfinanzdirektion werden
detaillierte Hinweise für zahlreiche Steuerfragen behandelt. Bitte geben Sie das Schreiben auch Ihrem Steuerberater, wenn er ihre Steuererklärung bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Raupach
Betreff: FBV - Breidenstein
Liebe Freunde und Mitglieder,
in den nächsten Tagen werden einige Waldbesitzer wegen Ihrer Verkehrssicherungsverpflichtung durch das Hessische Forstamt Biedenkopf angeschrieben. Diejenigen von euch, welche an den geplanten
Nadelholz Abtriebsaktionen teilnehmen, können dieses amtliche Schreiben als gegenstandslos ansehen. Die erste Aktion wird im Endenberg und Nordwestliche Seite, oberhalb der Bahnlinie, momentan
vorbereitet und der Einschlag wird in den nächsten beiden Wochen durch die Fa. Ante Holz beginnen.
Danach wird es eine 2. Aktion am Gossberg und Seite geben (restliche Gemarkung), auch diejenigen, welche sich hierzu bereits im Februar gemeldet haben, können das amtliche Schreiben zur
Verkehrssicherung als gegenstandslos ansehen. An dieser Aktion könnnen sich noch gerne weitere Besitzer anschließen. Eine große Akzeptanz hierzu, und je mehr Holzmenge hier vermarktet werden
kann, desto höher wird hinterher der Verkaufspreis für den einzelnen sein.
Anmeldungen hierzu am Besten per E Mail an vc.achenbach@t-online.de oder kevin.dietrich@forst.hessen.de oder telefonisch: Volker Achenbach 0177 9605479; Kevin Dietrich 0170 1457805.
Liebe Freunde und Mitglieder,
weitere Informationen für die Breidensteiner Waldbesitzer: Seit dem 01.05.2021 betreut Kevin Dietrich das Revier Schwarzenberg, und ist somit unser neuer Revierleiter. Er ist unter 0170 145 7805
erreichbar.
In der Privatwald-Info wird auch der künftige Holzverkauf erwähnt. Bereits im Januar/ Februar haben sich bei Volker Achenbach einige Waldbesitzer gemeldet, um abgestorbene Fichten aufzuarbeiten
und zu verkaufen. Zur Zeit bereiten wir diese Aktion für Juni/ Juli vor.
Es können sich auch gerne noch weitere Besitzer anhängen, daher die Bitte, sich bei Volker Achenbach kurzfristig zu melden. Vorläufig wird es danach keine weitere Möglichkeit geben, um Schadholz aufzuarbeiten.
Der Plan ist, die Aktion in 2 Blöcke aufzuteilen. Zunächst oberhalb der Bahnlinie Richtung Endenberg, danach im 2. Schritt Richtung Goßberg und Seite. Alles weitere wird Volker Achenbach mit den
betreffenden Eigentümern absprechen. Da die Holzverkaufspreise mittlerweile auf steigendem Niveau sind, können die Preise erst kurz vor der jeweiligen Aktion genannt werden.
Mit freundlichem Grüßen
David Schneider
FBV-Breidenstein
Die „Richtlinie zur Bewältigung von Maßnahmen der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen für den Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)“ wurde novelliert und ist mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 20. April in Kraft getreten.
Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
immer wieder erhalten wir Anfragen zu der Bundeswaldprämie. Oft sind es Probleme mit der Bereitstellung der Unterlagen, oft sind die geschilderten Einzelfälle so speziell, dass wir darauf keine Antwort geben können. Dann ist der beste Weg, sich direkt mit der Bewilligungsstelle bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), möglichst per Email, in Verbindung zu setzen und eine Lösung herbeizuführen. Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Informationen zu Sachstand und zur Lösung bei fehlerhaft gestellten und abgelehnten Anträgen.
Bezüglich des Antragsverfahrens für die Waldprämie (https://www.bundeswaldpraemie.de) hat die FNR die AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände) angesprochen und um Unterstützung gebeten.
• Momentan sind ca. 50% der bei der FNR online eingehenden Anträge falsch oder unvollständig. Dieses führt, so die FNR, zur erheblichen Verzögerungen beim Antragsverfahren. Die FNR hat daher eindringlichauf die Hinweiseauf der Antragsseite verwiesen: https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag#c40379.
• Alle Nachweise müssen unter Verwendung des Rücksendeblattes postalischbei der FNR eingehen. Unterlagen, die per E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
• Insbesondere ist zu beachten, der FNR den aktuellen (Jahr 2020) und vollständigen (inklusive Seite 3) SVLFG-Bescheid zukommen zu lassen. Der aktuelle Bescheid kann online bei der SVLFG unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie angefordert werden.
• Zudem wird ein vollständiger Nachweis der Zertifizierungbenötigt. Bei Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FWZ) muss zusätzlich zur PEFC-Rechnung eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass der Antragssteller dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist. Die Flächengröße des Mitglieds ist auf dieser Bescheinigung in Hektar auszuweisen. Eine Mustervorlagefür die FWZ steht unter https://www.bundeswaldpraemie.de/fileadmin/waldpraemie/dateien/Musterbescheinigung_FZu_201203.pdf zum Download bereit.
Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit die FNR Ihren Antrag bewilligen kann und keine Verzögerungen entstehen.
Daher möchten wir Ihnen heute folgende Informationen weiterleiten:
• Können unvollständige Anträge nachgebessert werden oder werden sie per se abgelehnt und müssen dann neu gestellt werden?
◦ Bei Unklarheiten (bspw. Hektarangabe auf Mitgliedsbestätigung fehlt) kontaktiert die FNR die Antragsteller direkt und bitten um Klärung.
◦ Wenn allerdings wichtige Unterlagen fehlen oder nicht aktuell sind (bspw. SVLFG-Bescheid, PEFC-Rechnung…), müssen wir die Anträge ablehnen. Auch bei den sehr häufigen Fehlern (Antragsteller entspricht nicht dem Adressaten des SVLFG-Bescheids; juristische Person hat als natürliche Person beantragt) müssen wir ablehnen.
• Können Sie einen ungefähren Bearbeitungszeitraum angeben, so dass im Fall eines unvollständigen Antrags die Betroffenen zeitnah nachsteuern können?
◦ Leider kann die FNR zum jetzigen Zeitpunkt dazu keine verlässlichen Angaben machen. Anträge, die vollständig sind können schneller beschieden werden, als solche bei denen noch Klärungsbedarf besteht. Antragsteller bittet die FNR deshalb noch um etwas Geduld.
• Nach einer Ablehnung hat der Antragsteller drei Möglichkeiten:
Die FNR hat auf die Eingaben vieler Waldeigentümer reagiert und das Antragsverfahren nachjustiert.
• Ab sofort können auch Waldbesitzer, die Mitglied in mehreren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) sind, die Waldprämie beantragen. Das Verfahren zum Beantragen der Nachhaltigkeitsprämie Wald wurde entsprechend erweitert. Bislang liegen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) 57.000 Anträge auf Auszahlung der Prämie vor.
• Die Abfrage der Mitgliedschaften in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen erfolgt jetzt in Kombination mit der Dateneingabe zu den Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung nach PEFC- oder FSC-Standard bzw. vergleichbare Zertifizierungen.
Seit dem Start der Nachhaltigkeitsprämie Ende November 2020 haben rund 57.000 private und kommunale Waldbesitzer die Prämie für bislang ca. 3 Millionen Hektar Wald beantragt. Die Summe der bewilligten Mittel beläuft sich auf über 60 Millionen Euro.
Auf der Seite www.bundeswaldpraemie.definden Antragsteller Informationen zum Antragsablauf sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Der Online-Antrag ist erreichbar über https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag.
Die einmalige Bundeswaldprämie kann bis zum 31. Oktober 2021 online bei der FNR beantragt werden, die das Zahlungsverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abwickelt.
Die Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetriebsvereinigungen bitten wir, diese Information auch an ihre Mitglieder weiterzuleiten. Wir hoffen, dass diese Informationen helfen, Fehler zu beheben, so dass möglichst alle rechtmäßig gestellten Anträge auf die Bundeswaldprämie auch zur Bewilligung und Auszahlung gelangen!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Raupach
Hessischer Waldbesitzerverband e.V.