Forstbetriebsvereinigung

Download
Privatwaldinfo 02/2024
2024-11-08_PW-Info_02_2024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 219.5 KB
Download
Regelungen zur Waldbrandvorsorge
die aktuellen Regelungen zur Waldbrandvorsorge- und bekämpfung aufgrund der akuten Waldbrand-Situation
2022-07-21 Regelung Waldbrandvorsorge.pd
Adobe Acrobat Dokument 2.2 MB

wichtige Mitteilung Schadholzräumung

Liebe Waldbesitzer,
 
nach einer Mitteilung des Ministeriums an Hessen Forst vom 25.11.2021  wird die bisherige Schadholzförderung in Höhe von 4,80 € /Fm zum  01.12.2021 aufgehoben. Seit dem 01.6.2021 muss das Schadholz für die  Förderung vorangemeldet werden (beiliegender Antrag Räumung). Ab  Antragseingang  im Forstamt muss das Holz dann innerhalb 4 Monaten  aufgearbeitet sein. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, diese 4  Monatsfrist um 2 Monate zu verlängern, falls die Holzerntemaßnahmen noch  nicht komplett abgeschlossen werden konnten. Anträge welche noch  berücksichtigt werden können müssen *bis zum 30.11.2021 beim Forstamt*  eingegangen sein.
 
Im Bereich Endenberg / Ennerbach oberhalb der Bahnlinie ist die Schadholzaufarbeitung abgeschlossen. Für den 2. Bereich Goßberg / Seite  hat sich herausgestellt, dass die bisherige Technik aufgrund der steilen  Flächen nicht geeignet ist. Für diese Flächen müssen Maschinen mit einer  Traktionswinde eingesetzt werden. Da die Beschaffung dieser  Maschinentechnik einen gewissen Vorlauf benötigt, und um möglichst  Holzernteschäden in den kommenden nassen Monaten zu vermeiden haben wir  vereinbart, diese Arbeiten ab März 2022 fortzusetzen.
 
Welche Eigentümer von dieser Aufarbeitung betroffen sind, kann ich in  der Kürze der Zeit nicht komplett feststellen. Daher möchte ich bitten,  um nicht auf die Förderung verzichten zu müssen, den Antrag "Räumung 01.06.2021" beim Forstamt Biedenkopf bis zum 30.11. 2021 ausgefüllt in  Papierformat oder am besten online abzugeben. In dem 22 seitigen  Antrag, müssen lediglich die Seiten 1 & 6-7 und  8-10 ausgefüllt  werden. Das betrifft auch diejenigen, welche diesen Antrag bereits  gestellt und abgegeben haben, damit hier die viermonatige Frist  eingehalten werden kann.
 
Wir bedauern diese kurzfristige Entscheidung des Ministeriums, und  werden alles dran setzen, um die Erntemaßnahmen bis zum 30.03.2022  abzuschließen. Wieweit jeder Förderantrag berücksichtigt werden kann,  können wir leider nicht beeinflussen.
 

Mit freundlichen Grüßen
 
Kevin Dietrich Revierleiter
Volker Achenbach Vorsitzender FBV Breidenstein

Download
2021-11-26_Waldbesitzer_Info_November202
Adobe Acrobat Dokument 752.7 KB
Download
2021-06-01 III.1.1 Antrag Räumung (Stand
Adobe Acrobat Dokument 384.3 KB

Info vom hessischen Waldbesitzerverband.

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Einkommensteuererklärung sind außerordentliche Erträge aus Kalamitätsnutzung besonders nach den Vorschriften des § 34b EstG zu behandeln. Durch die bis Ende September 2021 verordnete Einschlagsbeschränkung für Fichte auf 85 Prozent des Hiebssatzes ändern sich die steuerrechtlich relevanten Vorschriften zusätzlich. In dem beigefügten Brief der Oberfinanzdirektion werden detaillierte Hinweise für zahlreiche Steuerfragen behandelt. Bitte geben Sie das Schreiben auch Ihrem Steuerberater, wenn er ihre Steuererklärung bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Raupach

Download
Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetz
2021-07-27-zweifelsfragen-zu-den-steuerl
Adobe Acrobat Dokument 140.3 KB

Betreff: FBV - Breidenstein
Liebe Freunde und Mitglieder,

in den nächsten Tagen werden einige Waldbesitzer wegen Ihrer Verkehrssicherungsverpflichtung durch das Hessische Forstamt Biedenkopf angeschrieben. Diejenigen von euch, welche an den geplanten Nadelholz Abtriebsaktionen teilnehmen, können dieses amtliche Schreiben als gegenstandslos ansehen. Die erste Aktion wird im Endenberg und Nordwestliche Seite, oberhalb der Bahnlinie, momentan vorbereitet und der Einschlag wird in den nächsten beiden Wochen durch die Fa. Ante Holz beginnen.

Danach wird es eine 2. Aktion am Gossberg und Seite geben (restliche Gemarkung), auch diejenigen, welche sich hierzu bereits im Februar gemeldet haben, können das amtliche Schreiben zur Verkehrssicherung als gegenstandslos ansehen. An dieser Aktion könnnen sich noch gerne weitere Besitzer anschließen. Eine große Akzeptanz hierzu, und je mehr Holzmenge hier vermarktet werden kann, desto höher wird hinterher der Verkaufspreis für den einzelnen sein.

Anmeldungen hierzu am Besten per E Mail an vc.achenbach@t-online.de oder kevin.dietrich@forst.hessen.de oder telefonisch: Volker Achenbach 0177 9605479; Kevin Dietrich 0170 1457805.

Privatwald-Info Mai 2021

Liebe Freunde und Mitglieder,

weitere Informationen für die Breidensteiner Waldbesitzer: Seit dem 01.05.2021 betreut Kevin Dietrich das Revier Schwarzenberg, und ist somit unser neuer Revierleiter. Er ist unter 0170 145 7805 erreichbar.

In der Privatwald-Info wird auch der künftige Holzverkauf erwähnt. Bereits im Januar/ Februar haben sich bei Volker Achenbach einige Waldbesitzer gemeldet, um abgestorbene Fichten aufzuarbeiten und zu verkaufen. Zur Zeit bereiten wir diese Aktion für Juni/ Juli vor.

 

Es können sich auch gerne noch weitere Besitzer anhängen, daher die Bitte, sich bei Volker Achenbach kurzfristig zu melden. Vorläufig wird es danach keine weitere Möglichkeit geben, um Schadholz aufzuarbeiten.

 

Der Plan ist, die Aktion in 2 Blöcke aufzuteilen. Zunächst oberhalb der Bahnlinie Richtung Endenberg, danach im 2. Schritt Richtung Goßberg und Seite. Alles weitere wird Volker Achenbach mit den betreffenden Eigentümern absprechen. Da die Holzverkaufspreise mittlerweile auf steigendem Niveau sind, können die Preise erst kurz vor der jeweiligen Aktion genannt werden.
 
Mit freundlichem Grüßen
David Schneider
FBV-Breidenstein

Die „Richtlinie zur Bewältigung von Maßnahmen der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen für den Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)“ wurde novelliert und ist mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 20. April in Kraft getreten.


Bundeswaldprämie Waldbesitzer

Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

 

immer wieder erhalten wir Anfragen zu der Bundeswaldprämie. Oft sind es Probleme mit der Bereitstellung der Unterlagen, oft sind die geschilderten Einzelfälle so speziell, dass wir darauf keine Antwort geben können. Dann ist der beste Weg, sich direkt mit der Bewilligungsstelle bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), möglichst per Email, in Verbindung zu setzen und eine Lösung herbeizuführen. Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Informationen zu Sachstand und zur Lösung bei fehlerhaft gestellten und abgelehnten Anträgen.

 

Bezüglich des Antragsverfahrens für die Waldprämie (https://www.bundeswaldpraemie.de) hat die FNR die AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände) angesprochen und um Unterstützung gebeten.

      Momentan sind ca. 50% der bei der FNR online eingehenden Anträge falsch oder unvollständig. Dieses führt, so die FNR, zur erheblichen Verzögerungen beim Antragsverfahren. Die FNR hat daher eindringlichauf die Hinweiseauf der Antragsseite verwiesen: https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag#c40379.

      Alle Nachweise müssen unter Verwendung des Rücksendeblattes postalischbei der FNR eingehen. Unterlagen, die per E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

      Insbesondere ist zu beachten, der FNR den aktuellen (Jahr 2020) und vollständigen (inklusive Seite 3) SVLFG-Bescheid zukommen zu lassen. Der aktuelle Bescheid kann online bei der SVLFG unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie  angefordert werden.

      Zudem wird ein vollständiger Nachweis der Zertifizierungbenötigt. Bei Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FWZ) muss zusätzlich zur PEFC-Rechnung eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass der Antragssteller dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist. Die Flächengröße des Mitglieds ist auf dieser Bescheinigung in Hektar auszuweisen. Eine Mustervorlagefür die FWZ steht unter https://www.bundeswaldpraemie.de/fileadmin/waldpraemie/dateien/Musterbescheinigung_FZu_201203.pdf zum Download bereit.

 

Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit die FNR Ihren Antrag bewilligen kann und keine Verzögerungen entstehen.

 

Daher möchten wir Ihnen heute folgende Informationen weiterleiten:

      Können unvollständige Anträge nachgebessert werden oder werden sie per se abgelehnt und müssen dann neu gestellt werden?

   Bei Unklarheiten (bspw. Hektarangabe auf Mitgliedsbestätigung fehlt) kontaktiert die FNR die Antragsteller direkt und bitten um Klärung.

   Wenn allerdings wichtige Unterlagen fehlen oder nicht aktuell sind (bspw. SVLFG-Bescheid, PEFC-Rechnung…), müssen wir die Anträge ablehnen. Auch bei den sehr häufigen Fehlern (Antragsteller entspricht nicht dem Adressaten des SVLFG-Bescheids; juristische Person hat als natürliche Person beantragt) müssen wir ablehnen.

      Können Sie einen ungefähren Bearbeitungszeitraum angeben, so dass im Fall eines unvollständigen Antrags die Betroffenen zeitnah nachsteuern können?

   Leider kann die FNR zum jetzigen Zeitpunkt dazu keine verlässlichen Angaben machen. Anträge, die vollständig sind können schneller beschieden werden, als solche bei denen noch Klärungsbedarf besteht. Antragsteller bittet die FNR deshalb noch um etwas Geduld.

 

      Nach einer Ablehnung hat der Antragsteller drei Möglichkeiten:

  1. Wenn der Antragsteller der Meinung ist, dass alle Angaben und Unterlagen korrekt waren): schriftlich per Post Widerspruch erheben.
  2. Wenn Unterlagen vergessen wurden bzw. der Fehler behoben werden kann: das Rücksendeblatt nicht unterschreiben und per Post an die FNR schicken. Darauf vermerken: „Ich verzichte auf den Rechtsbehelf und stelle einen neuen Antrag.“ Dann kann der Antragsteller einen neuen Antrag mit den korrekten Angaben und Unterlagen einreichen.
  3. Nach Eingang der Ablehnung 4 Wochen warten und einen neuen Antrag stellen.

 

Die FNR hat auf die Eingaben vieler Waldeigentümer reagiert und das Antragsverfahren nachjustiert.

      Ab sofort können auch Waldbesitzer, die Mitglied in mehreren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) sind, die Waldprämie beantragen. Das Verfahren zum Beantragen der Nachhaltigkeitsprämie Wald wurde entsprechend erweitert. Bislang liegen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) 57.000 Anträge auf Auszahlung der Prämie vor.

      Die Abfrage der Mitgliedschaften in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen erfolgt jetzt in Kombination mit der Dateneingabe zu den Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung nach PEFC- oder FSC-Standard bzw. vergleichbare Zertifizierungen.

 

Seit dem Start der Nachhaltigkeitsprämie Ende November 2020 haben rund 57.000 private und kommunale Waldbesitzer die Prämie für bislang ca. 3 Millionen Hektar Wald beantragt. Die Summe der bewilligten Mittel beläuft sich auf über 60 Millionen Euro.

 

Auf der Seite www.bundeswaldpraemie.definden Antragsteller Informationen zum Antragsablauf sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Der Online-Antrag ist erreichbar über https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag.

 

Die einmalige Bundeswaldprämie kann bis zum 31. Oktober 2021 online bei der FNR beantragt werden, die das Zahlungsverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abwickelt.

 

Die Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetriebsvereinigungen bitten wir, diese Information auch an ihre Mitglieder weiterzuleiten. Wir hoffen, dass diese Informationen helfen, Fehler zu beheben, so dass möglichst alle rechtmäßig gestellten Anträge auf die Bundeswaldprämie auch zur Bewilligung und Auszahlung gelangen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Raupach

Hessischer Waldbesitzerverband e.V.