Nutzungsvoraussetzungen Bürgerhaus und Freizeithalle

05.04.2022: die hessische Landesregierung hat notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Seit dem 02. April 2022 ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetzt nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Diese Schutzmaßnahmen sehen Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen vor. 

 

Demnach entfällt ab sofort die Vorlage eines Abstands- und Hygienekonzeptes, die Einhaltung der 3G-Regelung sowie das Tragen einer medizinischen Maske bei Nutzungen der Bürgerhäuser sowie der sonstigen städt. Liegenschaften. 

 

„Es obliegt dem Veranstalter selbst, Regelungen hinsichtlich der Corona-Pandemie zu ergreifen.“

 

Die jeweils aktuell geltenden Regeln: hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen

 

Beerdigungen und Trauerfeiern

Trauerfeiern und Beerdigungen in der Stadt Biedenkopf aufgrund der aktuellen Verordnungslage nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung des Corona-Virus

Beerdigungen und Trauerfeiern sind unter folgenden Vorrausetzungen möglich:

  • Trauerkapellen sind geöffnet.
  • Die Teilnehmerzahl an Trauerfeiern und Beerdigungen wird nicht begrenzt.
  • Teilnehmer mit Krankheitssymptomen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Vor Betreten der Kapelle haben sich die Teilnehmer die Hände zu desinfizieren.
  • Händeschütteln ist untersagt.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95) ist auf allen Friedhöfen der Stadt Biedenkopf in den Trauerhallen verpflichtend. Geistliche sind, sofern der notwendige Mindestabstand eingehalten wird, für die Dauer der Zeremonie von der Maskenpflicht befreit. Im Außenbereich ist eine medizinische Maske zu tragen, falls der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
  • Die Teilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Der Mindestabstand gilt nicht zwischen Angehörigen zweier Hausstände, Genesenen oder vollständig Geimpften.
  • Es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
  • Eine Änderung dieser Regelungen insbesondere bei geänderten Grundlagen und Sachverhalten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  • Bei einer Sargbestattung werden vier Sargträger zugelassen, um den nötigen Mindestabstand zwischen den Sargträgern zu gewährleisten.


Der Magistrat der Stadt Biedenkopf

 

Aktuelle Zahlen

Aktuelle Zahlen des Landkreis Marburg-Biedenkopf

Informationen über die Corona-Schutzimpfung im Landkreis Marburg-Biedenkopf: öffentliche Impfaktionen

Inzidenz (Quelle RKI):